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Artikel zum Thema: Verhandeln

SVS unterstützt Unternehmer, Erleichterung bei der Kurzarbeit

März 2020
Kategorien: Klienten-Info

Werter Klient!

In der Zwischenzeit hat auch die Sozialversicherung der Selbständigen reagiert. Die SVS wird ihre Versicherten unterstützen. Wer vom Corona-Virus direkt oder indirekt betroffen ist – durch Erkrankung und Quarantäne oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, hat die Möglichkeit auf Antrag seine Beiträge stunden lassen oder in Raten zu bezahlen und die Beitragsgrundlage herabzusetzen. Zudem ist auch eine gänzliche oder teilweise Nachsicht der Verzugszinsen möglich.  

Weitere Erleichterung gibt es bei der Kurzarbeit. Die Sozialpartner haben sich mit der Bundesregierung geeinigt. Dienstgeberbeiträge können nun bereits ab dem 1. Monat übernommen werden! Bisher war eine Übernahme der Arbeitgeberbeiträge durch das AMS erst ab dem vierten Monat möglich. 

Folgende konkrete Erleichterungen für Betriebe sind vorgesehen:

  • Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des DG werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen
  • Zeitguthaben und Alturlaube sind vorab abzubauen
  • Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden
  • Nettoersatzraten zwischen 80-90% des bisherigen Nettoentgelts
  • Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht
  • Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung auf weitere drei Monate möglich
  • Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln

Auch in Krisenzeiten sind wir für Sie da! Wir sehen es als unsere Verantwortung, Sie auch jetzt mit Fachinformationen raschestmöglichst zu versorgen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihr Team der Kanzlei Dkfm. Loisch

Bild: © John Hurst - Fotolia